Fr die Befllung geschweiter Flaschen aus Stahl zur Befrderung von Stoffen der UN-Nummer 1965 drfen andere Kriterien verwendet werden:

a) mit Zustimmung der zustndigen Behrde(n) des Staates (der Staaten), in dem (denen) die Befrderung durchgefhrt wird, und
b) in bereinstimmung mit den Vorschriften eines von der zustndigen Behrde anerkannten technischen Regelwerks oder einer von der zustndigen Behrde anerkannten Norm.

Wenn die Kriterien fr das Befllen von denen in P 200 (5) abweichen, muss das Befrderungspapier die Angabe "Befrderung in bereinstimmung mit Verpackungsanweisung P 200 Sondervorschrift fr die Verpackung ta" und die Angabe der fr die Berechnung des Fllfaktors verwendeten Bezugstemperatur enthalten.